Geschichte

Das Feuerlöschwesen, Feuerschutz und der oberländische Kreisfeuerwehrverband

Beim Durchsehen alter Bücher stieß ich auf eine Veröffentlichung des Schleizer Stadtarchivars Robert Hänsel, der in dieser Abhandlung auch einen Artikel des damaligen Bezirkbrandmeisters Lippold aus Schleiz herausgab. Er gibt Einblicke in die Probleme, welche die Feuerwehren des Landkreises Schleiz vor ca. 100 Jahren hatten.

Die verheerenden Brände, zu denen es in früheren Jahren gekommen war, bewogen am 17. Februar 1887 das damalige „Landratsamt Schleiz unter Zustimmung des Bezirksausschusses, einer ähnlichen Körperschaft, wie der Kreisrat…“ *(1) die Fragen des Feuerlöschwesens zu ordnen. Es betraf dies vor allem die Ausrüstung der Wehren, deren Verhalten bei Bränden aber auch die Fragen der Hilfeleistung bei auswärtigen Bränden. Dazu wurde der sogenannte oberländische Bezirk *(2) in 5 Aufsichtsbereiche gegliedert. Diese unterstanden Bezirksbrand-meistern. Die Ausbildung und Aufsichtspflicht über die Bezirksbrandmeister oblag der fürstlichen Verwaltung.

Mit der Entstehung des Landkreises Schleiz nach dem Reichsgesetz vom 30. April 1920 wurden die Strukturen geändert und es entstanden 7 Aufsichts-bezirke. Bereits zur damaligen Zeit war es unerlässlich für die Neubeschaffung von Feuerlöschtechnik finanzschwachen Gemeinden Zuschüsse zu gewähren. Gleiches betraf die Errichtung von Steiger- und Spritzenhäusern. Auch gab es damals einen Feuerlöschabgabenfonds, der darüber hinaus den Gemeinden Zuschüsse zur Unterhaltung der Feuerwehren gab.

Die Kreisverwaltung forcierte damals auch die Entstehung eines oberländischen Kreisfeuerwehrverbandes, der im Jahre 1904 ins Leben gerufen wurde und der von den Kreisbehörden in Feuerwehrfragen konsultiert wurde. „Zur Lösung schwebender Feuerwehrfragen führte die Verwaltung innerhalb des Kreisfeuer-wehrverbandes jährlich zwei amtliche Feuerwehrsitzungen ein, … denen die Vertreter des Kreisamtes, des Kreisfeuerwehr-verbandsvorstandes und die Bezirksbrandmeister…“ teilnahmen.

Die erste Sitzung regelte die Fragen einer einheitlichen Ausbildung und Unifor-mierung der Wehren des Kreises. Besonders großzügig war der Umstand, dass der Landkreis die Verbandsbeiträge übernahm, so dass für keinen Kameraden ein finanzieller Aufwand entstand. Bis zu Jahr 1906 hatte man für alle Feuerwehren eine Normalübungsordnung erstellt und für die Brandmeister und Feuerwehrführer allgemeine Instruktionen erarbeitet.

Betrachtet man die Situation bezüglich der Einsatzbereitschaft in einigen Gemeinden unseres Kreises tagsüber so stellt man fest, das oft die einzige Möglichkeit der Sicherung der Einsatzbereitschaft im Zusammengehen mehrerer Orte zu sehen ist, was wiederum eingespielte und gleich ausgebildete Feuerwehrangehörige voraussetzt. Auch hier kann in den Bemühungen vor ca. hundert Jahren ein Ansatz gefunden werden, denn auch damals hatte man Richtlinien erlassen und somit einheitliche Ausbildungsgrundlagen und Verhaltensgrundsätze geschaffen.

In jenem Jahr (1906) wurden noch weitere Bestimmungen erlassen, die u.a. Ortsbrandmeisterversammlungen, Feuerwehrrevisionen, die Behandlung der Löschgeräte und Schläuche sowie die Regelungen für die Beschaffung von Ausrüstung und Löschgeräten umfassten. Dieser Arbeit war es zu danken, dass die Gemeinden des Kreises vor dem Ersten Weltkrieg über gute Löschgeräte und eingeübte Wehren verfügten.

Mit den voranschreitenden Fortschritt in der Technik war es notwendig auch in der Zeit der Weimarer Republik das Feuerlöschwesen weiter zu fördern, galt es doch die vom Krieg nicht in Mitleidenschaft gezogenen Werte des Volks-vermögens zu sichern. Deshalb beschloss man im Herbst 1924 durch die Kreisbehörden den Kauf der ersten Kreisautomobilspritze. Diese Magirusspritze‚ vom Modell „Bayern“, erhielt ihren Standort in Schleiz und bildete den ersten Kreislöschzug.

Man darf hier auch anerkennend die technischen Parameter dieser Lösch-fahrzeuge erwähnen. Das Fahrzeug erbrachte eine Pumpenleistung von 1000 l/ min. Man war damals sogar in der Lage, die Pumpenleistung in den Folgemodellen bis auf  1600 l/ min zu erhöhen.

Die Angehörigen des ersten Kreislöschzuges überzeugten in den Bränden des Herbstes 1926 und 1927 durch ihr sachgemäßes Arbeiten und konnten so größere Schäden abwenden, was auch von der Thüringischen Landesbranddirektion als sehr positiv gewertet wurde. Durch die territorialen Besonderheiten sahen sich die Kreisbehörden in der Pflicht auch den Gebieten links der Saale eine solche Spritze zur Verfügung zu stellen und beschlossen den Kauf einer Automobilspritze vom Typ Magirus. Als zweiter Kreislöschzug erhielt sie ihren Standort in Lobenstein. Die Mannschaften dieser Kreislöschzüge waren übrigens bereits damals in einem Alarmsystem verbunden und konnten per Telefon schnellstens alarmiert werden. Alle Gemeinden waren hier durch eine ausgedehnten Feuer- und Unfallmeldedienst verbunden. Selbst die Presse kam nicht umhin, die Arbeit der beiden Kreislöschzüge zu loben. Dadurch ist auch zu erklären, dass ein dritter Kreislöschzug seinen Standort in Hirschberg erhielt. „Durch die Einführung der drei Kreiskraftspritzen, Bekleidung der Mannschaften mit Lederjoppen, Errichtung der Meldeanlagen u.a. hat der Kreis die Summe von über 100 000 RM seit 1924 aufgewendet. Gewiss eine stattliche Summe für einen so kleinen Kreis!  Mit großer Befriedigung können die Kreisbehörden in bezug auf Schaffung dieses großen Feuerschutzes zurückblicken! Bereits nach der Übernahme der ersten Kreismotorspritze schrieb ein Mitglied des Thüringischen Feuerwehrverbandes an die Wehr nach Schleiz: `Ich gratuliere dem Kreis zur Beschaffung der Motorspritze: er ist allen anderen voran.´ In Thüringen war damals in keinem Kreise eine Kreismotorspritze vorhanden.

Wie man sieht, gab es auch vor hundert Jahren beträchtliche Probleme im Feuerlöschwesen.

Man erkennt also unschwer, dass sich die politischen Repräsentanten der vergangenen Jahre auch Gedanken machen mussten, um Verordnungen und Gesetzlichkeiten für diesen Bereich zum Schutz der Gesellschaft zu erlassen.

Besonders hoch anzuerkennen, ist das Engagement des Kreises Schleiz, der eine Vorreiterrolle in Thüringen einnahm.

Auch in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg gab es vielfältige Bemühungen, das Feuerlöschwesen des Kreises Schleiz auf solide Füße zu stellen. So wurde in Saalburg eine Löschgruppe etabliert, die ihre Arbeit berufsmäßig versah. Erst im Laufe weiterer Jahre wurden die freiwilligen Feuerwehren wieder gestärkt. Am Ende der DDR-Zeit war das Feuerwehrwesen des Kreises Schleiz vorbildlich organisiert. Feuerwehren waren damals auch im Katastrophenschutz einge-bunden. Katastrophenschutzzüge wurden im Rahmen der Zivilverteidigung geschult und bei Großschadenslagen eingesetzt. Feuerwehrarbeit als gesellschaftliche Tätigkeit genoss einen sehr hohen Stellenwert.

Aktuell ist man dabei das Ehrenamt Feuerwehr durch entsprechende Anerkennung aufzuwerten, da sich, wie oben bereits angesprochen, Probleme darstellen, mit denen unsere Vorfahren ebenfalls zu kämpfen hatten. Ich denke hier vor allem an die Tagesbereitschaft der Feuerwehren. Hier sieht es wie vor hundert Jahren in manchen Orten recht mager aus.

Nur durch die Zusammenarbeit der Wehren untereinander können die hohen Standards des flächendeckenden Brandschutzes und der Hilfeleistung aufrecht erhalten werden. Um so begrüßenswerter sind die Signale aus der Kreispolitik, die mit der Beschaffung von drei neuen Löschfahrzeugen auf die Anforderungen reagiert. Diese Fahrzeuge sollen, auch wie vor ca. hundert Jahren, ihre Standorte in den Stützpunktfeuerwehren finden. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Kameraden auch der Ideale ihrer Vorgänger erinnern und im kamerad-schaftlichen Miteinander zum Nutzen der Gemeinschaft zusammenarbeiten.

Genau diese Probleme sprachen die letzten Verbandstage des Kreisfeuerwehr-verbandes des Saale-Orla-Kreises in Triptis und Bad Lobenstein an.

Im Jahre 1994 wurde aus den Kreisverbänden Schleiz und Lobenstein der heutige Kreisverband Saale- Orla gebildet. In Schleiz war der Kreisverband bereits am 22. Oktober 1990 gegründet worden. Damit hatte der Kreisverband noch vor dem Thüringer Feuerwehrverband  eine Interessenvertretung geschaffen. Auch im Kreis Lobenstein gab es einen Kreisfeuerwehrverband. In den beiden Verbänden hatte man die Zeichen der Zeit erkannt und allen Mitgliedern den Zusammenschluss analog den Vorstellungen der Gebietsreform vorgeschlagen. So kam es, dass sich in Triptis der neue Kreisverband konstituierte und neben den Kreisverbänden Lobenstein und Schleiz auch die Feuerwehren aus dem Kreis Pößneck beitraten. Somit hatte die Feuerwehr bereits vor der politischen Ebene den Zusammenschluss vollzogen und für den neuen Saale-Orla-Kreis eine Interessenvertretung gebildet, die alle Feuerwehr-angehörigen vertritt. 2014 können die Feuerwehrkameraden des Kreisver-bandes auf ein 20-jähriges Bestehen zurückblicken.

Das Feuerlöschwesen gewinnt in jüngster Zeit noch mehr an Bedeutung, da durch den Wegfall der Wehrpflicht neue bzw. erweiterte Aufgaben auf die Feuerwehren zukommen, denn nur wo die Sicherheit der Bürger gewährleistet ist, wird man leben wollen. Natürlich ist Feuerwehr nicht alles, aber ohne Feuerwehr ist alles nichts.

Frank Hermann

Kreisfeuerwehrverband Saale-Orla e.V.


*(1)  vgl. Hänsel, Der Landkreis Schleiz 1930, Deutscher-Städte-Verlag Arthur Seelemeyer, Hannover, Augsburg, Dresden,  Seite 27

*(2)  oberländischer Bezirk – abgeleitet von der Bezeichnung reußisches Oberland – in wesentlichen die Gebiete um Schleiz, Lobenstein bis Hirschberg usw. umfassend